¹ Gilt bei Inzahlungnahme Ihres Gebrauchtwagens (ausgenommen SEAT, ŠKODA, Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Porsche, Bentley, Bugatti, Lamborghini) mit mindestens 4 Monaten ununterbrochener Zulassungsdauer auf Ihren Namen. Wert des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs mindestens € 1.000,– brutto. Gültig nur beim Kauf von ausgewählten Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeugen. Maximale Inzahlungnahme-Prämie: € 2.500,–. Inzahlungnahme abhängig vom gekauften Audi Gebrauchtwagen. Weitere Informationen zu der Inzahlungnahme-Prämie erhalten Sie bei Ihrem teilnehmenden Audi Partner.

² Junge Gebrauchte sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 18 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. EUROMOBIL vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter www.audi.de/jungegebrauchte.